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Kinderkrankengeld

Ausweitung des Kinderkrankengeldes nach § 45 SGB V

Kurzüberblick:

Die neue Regelung, mit der der Anspruch auf Kinderkrankengeld aufgrund der Coronapandemie für das Kalenderjahr 2021 von bisher 10 Tagen für jeden Elternteil (Alleinerziehende: 20 Tage) auf 20 Tage für jeden Elternteil (Alleinerziehende: 40 Tage) ausgeweitet wird, ist rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft getreten. Das Gesetz ist am 18. Januar veröffentlicht worden.

Was heißt das?